Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltung der Bedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen, soweit nicht die

Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden etwas anderes bestimmt.

Der Kunde erkennt unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Auftragserteilung oder Annahme der gelieferten Produkte an;

dies gilt auch, wenn wir anders lautenden Geschäftsbedingungen des Kunden, nicht ausdrücklich widersprechen.

Einkaufsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt. Es gelten ausschließlich unsere Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.

 

Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote in schriftlicher oder mündlicher Form sind stets freibleibend auf der Grundlage der jeweils neuesten Ausgabe unserer Unterlagen, wie Kataloge oder Prospekte.

Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen dienen der Orientierung des Bestellers und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder wenn wir ohne besondere Bestätigung die Lieferung ausgeführt haben.

Nachträgliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass der Besteller keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet und unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bis der Besteller die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Ist der Käufer nicht in der Lage, innerhalb angemessener Frist die geforderte Sicherheit zu leisten, so sind wir zum Rücktritt berechtigt.

 

Preise und Zahlung

Die angegebenen Preise sind freibleibend. Es sind Nettopreise in Euro ohne Mehrwertsteuer, für Lieferung ab Werk, ohne Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung.

Die Mehrwertsteuer wird in der Rechnungsstellung zum jeweils gültigen Satz gesondert ausgewiesen.

Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk in Einwegverpackungen, die wir zum Selbstkostenpreis berechnen.

 

Lieferzeit

Liefertermine sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich und schriftlich als bindend zugesagt wurden. Nachträgliche Vereinbarungen oder Abänderungen bedürfen der Schriftform.

Werden wir an der rechtzeitigen Lieferung durch unvorhersehbare oder unverschuldete Ereignisse gehindert, die bei zumutbarer Sorgfalt unabwendbar sind, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung, nicht vor Klärung aller technischen Einzelheiten und nicht bevor der Besteller alle ihm obliegenden Voraussetzungen für die Durchführung

des Geschäftes erfüllt hat.

Alle Fälle von Betriebsstörungen wegen höherer Gewalt, Streiks, Aussperrung oder ähnlicher Ereignisse oder Ursachen außerhalb unseres Einwirkungsbereichs entbinden uns für die Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse von unserer Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei der Herstellerfirma vorliegen und unsere Selbstbelieferung verzögern. Eine von uns nicht zu vertretende Nichtbelieferung durch den Hersteller berechtigt

uns zum Rücktritt.

Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand die Firma Kienscherf oder bei Lieferung ab Werk den Versand verlässt oder die Abholung der Ware mitgeteilt ist.

 

Versand, Gefahrübertragung

Jede Gefahr geht spätestens auf den Besteller über, wenn die Ware unsere Firma oder bei Lieferung ab Werk den Versand verlässt. Verzögert sich der Versand

durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, geht jede Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Sollte der Besteller bei Versandbereitschaft die Liefergegenstände nicht sofort abnehmen, lagern wir sie nach Möglichkeit für ihn auf seine Gefahr ein. Diese Lagerung entbindet den Besteller nicht von seiner Zahlungsverpflichtung, die mit dem Zeitpunkt der Bereitstellung eintritt.

 

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung des Kaufpreises vor. Im kaufmännischen Verkehr erlischt unser Eigentum jedoch erst wenn sämtliche aus der Geschäftsbeziehung gegen den Besteller entstandenen Ansprüche beglichen sind. Die Ermächtigung des Bestellers zur Verfügung über die Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Zahlungseinstellung sowie bei Wechsel- und Scheckprotesten. In solchen Fällen sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Die daraus entstehenden Kosten

trägt der Besteller. Bevorstehende und vollzogene Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat der Besteller unverzüglich mitzuteilen. Kosten von Interventionen trägt der Besteller, soweit sie nicht bei dem Dritten eingezogen werden können.

 

Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen.

Zu den offensichtlichen Mängel, zählen auch das Fehlen von Handbüchern sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen der Ware. Ferner fallen Fälle darunter, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert werden. Solche offensichtlichen Mängel sind bei uns innerhalb von

vier Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen innerhalb von vier Wochen nach dem Erkennen durch den Anwender gerügt werden.

Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

Geringfügige, unerhebliche Abweichungen oder Änderungen gegenüber den Katalogen oder früher gelieferten Waren gelten nicht als Mängel. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand in unseren Katalogen, Prospekten und Preislisten stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen und Richtwerte dar.

 

Gewährleistung

Sind Leistungen fehlerhaft erbracht, werden diese innerhalb einer angemessenen Frist nachgebessert. Bleiben mehrfache Nachbesserungsversuche erfolglos,

kann der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung und der Erklärung, dass er nach erfolglosem Ablauf der Frist die Mangelbeseitigung ablehnt, nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag ist im Fall unerheblicher Sachmängel ausgeschlossen.

 

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit Abnahme der betreffenden Leistung.

Für Thermodrucker gilt eine Gewährleistung von 6 Monaten. Batterien, Akkus und gebrauchte Sachen als Kaufgegenstand sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Dies gilt nicht, soweit eine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt oder eine Haftung wegen Arglist eingreift.

Ein Fall der Mängelgewährleistung liegt insbesondere dann nicht vor, wenn und soweit Schäden am Liefergegenstand oder an anderen Rechtsgütern des

Bestellers auf nachfolgende Gründe zurückzuführen sind: - Fehlerhafte Angaben zu Einsatzzweck, Ort bzw. –Bedingungen des Liefergegenstandes.

Fehlerhafte Installation des Liefergegenstandes durch den Besteller oder Dritte, es sei denn, die fehlerhafte Installation beruht auf unseren Anweisungen.

  • Nichtbeachtung der in der Bedienungsanleitung genannten oder von uns erteilten Anweisungen zu Inbetriebnahme und Betrieb des Liefergegenstandes.
  • Eingriffe nicht von uns autorisierter Personen oder Verwendung von nicht Originalersatzteilen.
  • Normal üblicher oder übermäßiger Verschleiß, der nicht auf Produktions- oder Materialmängel zurückgeführt werden kann.

Für die Auswahl von Softwarefunktionen trägt der Besteller die Verantwortung. Softwarefehler, welche die ausgewählten Funktionen nicht nur unerheblich beeinträchtigen,

werden nach unserer Wahl berichtigt oder durch Lieferung einer verbesserten Software-Version bzw. soweit angemessen und zumutbar, durch Hinweise zur Beseitigung

oder zur Umgehung der Auswirkungen des Fehlers behoben.

Der Waagen-  Betreiber ist für den rechtssicheren Einsatz seiner Waagen verantwortlich und muss sich entsprechend informieren.

 

Haftung

Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

Im Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch uns oder unsere Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Unbeschränkt haften wir bei Schadensersatzansprüchen wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Eine weitergehende Schadensersatzhaftung ist, gleich aus welchem Grund, ausgeschlossen.

 

Datenspeicherung

Wir speichern personen- und firmenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehungen.

Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen sie, unserer Datenschutzerklärung.

https://www.ladenwaagen-marktwaagen-waagen.de/datenschutz/

  

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz der Fa. Kienscherf. Bei allen sich aus Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand Memmingen. Wir sind jedoch berechtigt,

einen anderen Gerichtsstand zu wählen, insbesondere den Wohn- oder Geschäftssitz des Bestellers. Alle vertraglichen Vereinbarungen unterliegen deutschem Recht.

Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen oder Teile von diesen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

 

letzte Aktualisierung 08/2024