Technische Sicherheitseinrichtung
TSE müssen von einer Prüfstelle zertifiziert werden, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz BSI) dafür akkreditiert wurde.
Technische Sicherungeinrichtung der Fa. SWISSBIT
Die Seriennummer des TSE-Geräts
wird in dem aufgedruckten QR-Code verschlüsselt.
Beim Scannen des QR-Codes
wird eine Seriennummer, Datum und Gültigkeit angezeigt.
Auf dem Bild dieser Demo-TSE ist die
Nummer 4519-5 angegeben.
Die TSE wurde in diesem Beispiel in Woche 45 im Jahr 2019 mit einem Gültigkeitsdatum von 5 Jahren hergestellt.
Eine TSE besteht aus drei Komponenten:
- Ein Sicherheitsmodul das gewährleistet, dass alle Kasseneingaben protokolliert und später nicht mehr verändert werden können.
- Ein Speichermedium, um Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist zu sichern.
- Eine digitale Schnittstelle, um reibungslose Datenübertragung zu gewährleisten, z.B. für Prüfungszwecke.
Welche Waagen sind Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 1 Kassensicherungsverordnung?
Gemäß AEAO zu § 146a Nr. 1.2 haben elektronische Aufzeichnungssysteme immer dann Kassenfunktion, wenn diese der Erfassung und Abwicklung von zumindest teilweise baren Zahlungsvorgängen dienen können. Somit reicht allein die Möglichkeit aus, dass eine Waage bare Zahlungsvorgänge erfassen und abwickeln kann, um von einem elektronischen Kassensystem zu sprechen, das mit einer entsprechenden TSE auszustatten ist. Ob diese Kassenfunktion tatsächlich nicht genutzt wird, ist dabei unerheblich.
Elektronische Aufzeichnungssysteme, die "Kassenfunktion" haben, sind durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen.